Anfang März hatte sich das Bundeskabinett darüber verständigt, wie es ab dem 20. März mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitergehen soll. Man hatte sich darauf geeinigt, dass die meisten Schutzmaßnahmen außer Kraft treten und ab April nur noch der Basisschutz und Hotspot-Maßnahmen gelten. Für die Festlegung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern galt wiederum eine Übergangsfrist.
Das Ende der Übergangsfrist
Damit die Länder die neuen Regeln beschließen können, hatte man sich für eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 geeinigt. Danach sollten die Regelungen der jeweiligen Landesparlamente gelten. Bisher war also weiterhin die Maskenpflicht für den Einzelhandel, in Einrichtungen für vulnerable Gruppen sowie im ÖPNV aktiv. Das ändert sich jetzt aber. Denn dem Antrag mehrerer Bundesländer, die Corona-Regeln noch einmal zu verlängern, wurde nicht stattgegeben.
Keine Maskenpflicht in Supermarkt, Drogerie & Co.
Mit dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes entfällt auch die Maskenpflicht für den Einzelhandel. Was gut zwei Jahre Alltag war, wird nun abgeschafft. Die Maske muss ab April nur noch in Bussen, Bahnen und in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Wer sich jedoch in einer Hotspot-Region befindet, kann mit verschärften Maßnahmen rechnen. Maskenpflicht, Abstandsregeln und Zutrittsbeschränkungen können hier auch für den Einzelhandel bestehen bleiben. Die Vereinbarung ermöglicht es den Bundesländern, weiterhin Regelungen, die über den Basisschutz hinausgehen, festzulegen. Aktuell haben Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt, weshalb auch für die nächsten Wochen, bis Ende April, eine Maskenpflicht im Einzelhandel besteht.
Wichtig:Die Händler können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Tragen einer Maske verlangen!